Autoriteit Persoonsgegevens verhängt 10.000.000 Euro Bußgeld gegen Uber BV und Uber Technologies Inc.

Niederlande: Eine französische Menschenrechtsorganisation reichte eine Sammelbeschwerde von 170 Uber-Fahrern bei der französischen Datenschutzbehörde (CNIL) ein. Die Fahrer beklagten Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer Rechte gegenüber den Personentransportunternehmen Uber Technologies Inc. und Uber BV (gemeinsam als Uber bezeichnet). Da Uber seinen europäischen Sitz in den Niederlanden hat, leitete die CNIL die Beschwerde an die zuständige Behörde, die Autoriteit Persoonsgegevens (AP) weiter.
Die Datenschutzbehörden nahmen gemeinsam eine Untersuchung auf. Sie entdeckten, dass Uber die Leitfäden zu seinen Datenschutzpraktiken den Fahrern nur in englischer Sprache zur Verfügung stellte. Das Online-Formular, über welches Fahrer den Zugang oder die Übertragung ihrer Daten beantragen konnten war in der Uber-App weiterhin nicht leicht zugänglich platziert. Außerdem reagierten die Datenverantwortlichen auf Auskunftsanfragen so, dass die Antwort nicht leicht verständlich war. 
Darüber hinaus kritisierte die AP die inhaltlich unvollständige und intransparente Datenschutzerklärung von Uber. Es wurde nicht ausreichend konkretisiert, wie lange die Daten der Fahrer gespeichert werden und wie der Bußgeldempfänger Daten, welche an Dritte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes übertragen werden, schützt. Außerdem wurde das Recht der Betroffenen auf Datenübertragbarkeit nicht erläutert. .

Veröffentlicht am: 31-01-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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