VDAI verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen UAB VS FITNESS

Litauen: Die litauische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das im Sportbereich tätige Unternehmen auf, nachdem ihr gemeldet worden war, dass in einem seiner Sportclubs Fingerabdruckscans die einzige Möglichkeit darstellten, sich zu identifizieren.
Die Prüfung der Datenschutzbehörde ergab, dass die von den Kunden erteilte Zustimmung zur Verarbeitung ihrer Fingerabdrücke ungültig war. Denn weil es keine Möglichkeit gab, auf andere Identifizierungsmittel zurückzugreifen und so das Angebot des Sportclubs in Anspruch zu nehmen, ohne in die Verarbeitung der Fingerabdrücke einzuwilligen, erfolgten die Einwilligungen der Kunden nach Auffassung der Behörde nicht freiwillig. Folglich wertete die Behörde die vom Bußgeldempfänger vorgenommene Verarbeitung ihrer Fingerabdrücke als unrechtmäßig.
Die unrechtmäßige Verarbeitung von Fingerabdrücken war jedoch nicht auf die Kunden des Sportclubs beschränkt – auch Mitarbeiter waren davon betroffen. So konnte das Unternehmen der Datenschutzbehörde nicht darlegen, zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage die Fingerabdrücke der Mitarbeiter verarbeitet worden waren. Ebenso war es nicht im Stande, die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer solchen Verarbeitung nachzuweisen. Außerdem waren die Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten aufgeklärt worden.
Des Weiteren hatte VS FITNESS kein Verzeichnis seiner Verarbeitungstätigkeiten unterhalten und keine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt, obwohl dies aufgrund des voraussichtlich hohen Verarbeitungsrisikos für die Betroffenen erforderlich gewesen wäre.  .

Veröffentlicht am: 21-06-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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