FTC verhängt 140.765.766 Euro Bußgeld gegen TWITTER, INC.

Vereinigte Staaten von Amerika: Zum besseren Schutz von Accounts waren Nutzer des Kurznachrichtendienstes Twitter dazu angehalten worden, ihre E-Mail-Adressen und Telefonnummern anzugeben. Wie die US-amerikanische Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission (FTC) ausgehend von einer Beschwerde des US-Justizministeriums jedoch feststellen musste, hatte der Konzern die von Nutzern hinterlegten Kontaktdaten zusätzlich dazu verwendet, um es Werbetreibenden zu ermöglichen, ihnen personalisierte Werbung zuzuschicken. Über 140 Mio. Nutzer der Plattform waren hiervon betroffen.
Mit dieser Praxis hatte Twitter nicht nur gegen US-amerikanisches Recht verstoßen, sondern auch eine Anordnung der FTC aus dem Jahre 2011 verletzt. Diese untersagte es dem Unternehmen nochmals ausdrücklich, seine Datenschutz- und Sicherheitspraktiken falsch darzustellen.
Neben dem Bußgeld verbot die FTC Twitter Profit aus Daten zu schöpfen, die unter Irreführung der Betroffenen gesammelt wurden. Außerdem wies die Behörde das Unternehmen an, Nutzern die Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung zu ermöglichen, ohne dafür ihre Telefonnummer hinterlegen zu müssen, Betroffene über die unrechtmäßige Verwendung ihrer Kontaktdaten für Werbezwecke zu informieren, die Datenschutz- und Sicherheitsrisiken neuer Produkte zu evaluieren, den Zugriff von Beschäftigen auf Nutzerdaten einzuschränken und die FTC über Datenpannen zu benachrichtigen. .

Veröffentlicht am: 27-05-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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