UODO verhängt 19.344 Euro Bußgeld gegen TUiR WARTA S.A.
Polen: Ein vom Verantwortlichen beauftragter Versicherungsvertreter hatte im Zusammenhang mit Versicherungsrichtlinien eine E-Mail an unautorisierte Dritte verschickt, die personenbezogene Daten von zwei Kunden des Unternehmens enthielt, nachdem diese fälschlicherweise falsche E-Mail-Adressen angegeben hatten. Zu den Daten gehörten die Namen, E-Mail und postalischen Adressen, Sozialversicherungs- und Telefonnummern, sowie weitere im Zusammenhang mit der Versicherung stehende Informationen der Betroffenen.
Der Bußgeldempfänger hatte weder die polnische Datenschutzbehörde noch die Betroffenen fristgemäß innerhalb von 72 Stunden über die Datenpanne informiert, obwohl aufgrund der Art der Daten ein hohes Risiko für letztere bestand. Die Behörde hob hervor, dass der Umstand, dass die Datenpanne sich ereignete, weil die Betroffenen selbst irrtümlicherweise inkorrekte E-Mail-Adressen hinterlegt hatten, den Verantwortlichen nicht von seiner Pflicht befreit, diese fristgemäß über den Vorfall zu benachrichtigen. .
Veröffentlicht am: 05-01-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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