GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen TS Food Processing
Italien: Eine Privatperson beschwerte sich bei der italienischen Datenschutzbehörde. TS Food Processing, der ehemalige Arbeitgeber das Beschwerdeführers, hatte sich geweigert, ihm Einsicht in die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten zu gewähren. Das Unternehmen erklärte dies mit einer Sorge, er könne bei dieser Auskunft zu leicht sensible Firmendaten stehlen. Auch nach einem darauffolgenden E-Mail-Austausch gab ihm TS Food Processing keine Möglichkeit, diese Auskunft zu erhalten.
Die Behörde legte fest, dass die Anweisung des Unternehmens, die Informationen, die eingesehen werden sollten, zu präzisieren, keine Ablehnung darstellte. Das Verhalten des Unternehmens in der folgenden Kommunikation war jedoch rechtswidrig. .
Veröffentlicht am: 07-08-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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