GPDP verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Trasporto Passeggeri Emilia-Romagna
Italien: Gegen das Unternehmen Trasporto Passeggeri Emilia-Romagna (TPER) wurde Beschwerde eingereicht, weil dessen Praktiken nicht DSGVO-konform seien.
So stellt der bei Kauf eines Tickets zu unterzeichnende Vertrag mehrere vorausgefüllte Unterpunkte als notwendig für die Vertragserfüllung dar, bei denen dies nicht der Fall ist. Zudem war für den Vertragsabschluss nur eine Unterschrift nötig, diese war jedoch nicht direkt mit der Einwilligung zur Datenverarbeitung verbunden. Die fälschlich als notwendig deklarierten Unterabsätze des Vertrags umfassten auch die Verwendung für Werbezwecke.
Zudem stellte die Behörde in ihrer Untersuchung fest, dass die vom Unternehmen vorgesehene Datenaufbewahrungsfrist von zehn Jahren nicht verhältnismäßig war. TPER hatte darüber hinaus nie die im Rahmen der DSGVO gesetzten Fristen zur Überarbeitung von Sicherheitsmaßnahmen und Transparenz eingehalten. .
Veröffentlicht am: 28-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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