CNIL verhängt 1.000.000 Euro Bußgeld gegen TOTALENERGIES ÉLECTRICITÉ ET GAZ FRANCE

Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte Ermittlungen aufgenommen, nachdem bei ihr 18 Beschwerden gegen das Energieunternehmen eingegangen waren. Die Betroffenen beklagten, dass ihnen die Inanspruchnahme ihrer Betroffenenrechte (des Auskunftsrechts und des Widerspruchrechts) erschwert wurde. Der Bußgeldempfänger hatte weder den Auskunftsanfragen der Beschwerdeführer entsprochen noch war er deren Widersprüchen in den Erhalt von Werbeanrufen nachgekommen.
Der Blick der CNIL fiel zudem auf ein Online-Formular, das TOTALENERGIES ÉLECTRICITÉ ET GAZ FRANCE in Verwendung hatte und worüber Energieverträge abgeschlossen werden konnten. In diesem Zusammenhang hatte das Unternehmen von den Kunden verlangt, in die Verwendung ihrer über das Formular hinterlegten Daten für künftige Werbemaßnahmen einzuwilligen. Eine Möglichkeit, dem zu widersprechen, hatte nicht bestanden.
Auch bei der Durchführung von Werbeanrufen stellte die CNIL Datenschutzverstöße aufseiten des Unternehmens fest. So hatte der Bußgeldempfänger Personen, die telefonisch geworben wurden, nicht ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert und ihnen während der Anrufe ebenfalls keine Option geboten, detaillierte Informationen zur Verarbeitung zu erhalten (bspw. durch Drücken einer Taste auf ihrem Telefon). .

Veröffentlicht am: 13-07-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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