GPDP verhängt 27.802.946 Euro Bußgeld gegen TIM SpA

Italien: Im Zeitraum von Januar 2017 bis in die ersten Monate des Jahres 2019 wurden hunderte Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe des italienischen Telekommunikationsanbieters TIM an die Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet. Nach Untersuchungen der Behörde lägen für die millionenfachen Anrufe, die im Auftrag von TIM durch Call-Center durchgeführt wurden, in vielen Fälle keine wirksame Einwilligung vor. Eine Person sei in einem Monat 155 mal angerufen worden. In zahlreichen Fällen läge sogar ein Werbewiderspruch oder ein Eintrag in einer öffentlichen Opt-Out-Liste (Registro pubblico delle opposizioni) vor.
Weiterhin bemängelt die Aufsichtsbehörde, dass für die Apps von TIM unrichtige und intransparente Informationen zur Datenverarbeitung dargestellt seien.
Darüber hinaus stellt die Behörde fest, dass die eingesetzten IT-Systeme nicht den Anforderungen des Art. 25 Abs. 1 DSGVO in Bezug auf “Privacy by Design” entsprächen und der Prozess zur Behandlung von Datenpannen unzureichend sei. Auch der Abgleich von Werbewidersprüchen zwischen TIM und den beauftragten Call-Centern und aufgezeichneten telefonischen Bestellungen sei inkonsistent. Zudem würden die Aufnahmen länger als zulässig gespeichert. 
TIM wurde von der Aufsichtsbehörde angewiesen, innerhalb 30 Tagen ein Bußgeld in Höhe von 27.802.946 Euro zu bezahlen. Außerdem wurden TIM 20 Anweisungen und Verarbeitungsverbote auferlegt. Unter anderem wurde TIM untersagt, die durch die Apps erhobenen Daten für Werbezwecke zu nutzen. Personen, die keine Kunden sind sowie Kunden mit Werbewidersprüchen dürfen nicht zu Werbezwecken kontaktiert werden. .

Veröffentlicht am: 02-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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