CNIL verhängt 2.500.000 Euro Bußgeld gegen TIKTOK TECHNOLOGY LIMITED

Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde CNIL verhängte ein Bußgeld gegen die irische Tochtergesellschaft von TIKTOK UK, TIKTOK TECHNOLOGY LIMITED (TIKTOK IRELAND).
Im Rahmen einer umfangreichen Untersuchung hatte die Behörde zwischen Mai und Juni 2020 auf der Website “tiktok.com” Ermittlungen angestellt.
Während der Inspektion stellte die CNIL fest, dass sowohl das Unternehmen TIKTOK UK, als auch die Tochtergesellschaft TIKTOK IRELAND eine Schaltfläche zum sofortigen Akzeptieren von Cookies anboten, aber keine gleichwertige Lösung (Schaltfläche oder andere), um sie abzulehnen. Es waren mehrere Klicks erforderlich, um alle Cookies abzulehnen, im Gegensatz zu nur einem, um sie zu akzeptieren.
Die CNIL war der Ansicht, dass diese Verkomplizierung des Ablehnungsmechanismus Besucher der Seite davon abhielt, Cookies abzulehnen, und sie stattdessen ermutigte, die Einfachheit der Schaltfläche „Alle akzeptieren“ zu bevorzugen. Die Behörde wertete dies als eine Verletzung der Einwilligungsfreiheit und damit einhergehend als einen Verstoß gegen Artikel 82 des Gesetzes „Informatique et Libertés“.
Darüber hinaus wurden die Benutzer nicht ausreichend über die Zwecke (Ziele) der Cookies informiert, weder auf dem Informationsbanner der ersten Ebene noch im Rahmen der Auswahloberfläche, die über den Banner zugänglich war.
Die beiden Gesellschaften, TIKTOK INFORMATION TECHNOLOGIES UK LIMITED (TIKTOK UK) sowie TIKTOK TECHNOLOGY LIMITED (TIKTOK IRELAND) sind gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten europäischer Nutzer zuständig, weshalb im selben Bußgeldverfahren gegen TIKTOK INFORMATION TECHNOLOGIES UK LIMITED ein Bußgeld in gleicher Höhe verhängt wurde.
Aufgrund ähnlicher Verfehlungen hatte die CNIL bereits zu Beginn des Jahres 2022 zwei Bußgelder gegen GOOGLE LLC, und deren irische Tochtergesellschaft, GOOGLE IRELAND LIMITED, verhängt. Damals kritisierte die Behörde ebenfalls die Verkomplizierung des Ablehnungsmechanismus. .

Veröffentlicht am: 15-01-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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