GPDP verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Thin Srl

Italien: Die Behörde ergriff Maßnahmen aufgrund eines Berichts eines Allgemeinarztes, der sich über einen mutmaßlichen Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen durch das Unternehmen beschwerte.
Im Rahmen des internationalen Projekts zur Verbesserung der Patientenversorgung durch die Erhebung und Analyse von Gesundheitsdaten sollten die der  Initiative angeschlossenen Hausärzte das eingesetzte Managementsystem „Medico 2000“ um ein Add-on ergänzen, welches die Patientendaten verschlüsselte und anschließend in eine Datenbank des gleichen Unterenehmens übermittelte.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass die vom Unternehmen angegebenen Funktionen des sogenannten Add-ons keine wirksame Anonymisierung der von den Hausärzten erhaltenen Informationen ermöglichten, und das Unternehmen daher die Daten rechtswidrig unter Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und Transparenz verarbeitete. Der bloße Ersatz der den Patienten zugewiesenen ID durch ein Verschlüsselungssystem oder einen irreversiblen Hash-Code stelle unter keinen Umständen eine geeignete Maßnahme zur Anonymisierung dar.
Zu den weiteren von der Behörde festgestellten Verstößen gehört auch die fehlerhafte Zuweisung der Rolle des Datenverantwortlichen an Allgemeinärzte.
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Veröffentlicht am: 26-07-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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