AEPD verhängt 2.000 Euro Bußgeld gegen THE WASHPOINT, S.L.
Spanien: Das Unternehmen verwendete auf seiner Website thewashpoint.com ein Kontaktformular, bei dem Kunden, die mit dem Beklagten zu kommunizieren wünschten, ihren Namen, Standort, E-Mail-Adresse und Telefonnummer hinterlassen konnten.
Die spanische Datenschutzbehörde hatte dabei nach einer Beschwerde gegen den Verantwortlichen im Rahmen einer Untersuchung festgestellt, dass auf der Website keine Datenschutzhinweise zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO vorhanden waren. Darüber hinaus entsprach der Einsatz von Cookies nicht den rechtlichen Anforderungen, da auf der Website keine Möglichkeit existierte, die Cookies alle oder einzeln abzulehnen bzw. auszuschalten. Stattdessen verwies der Bußgeldempfänger die Nutzer darauf, die Cookies über ihre Browsereinstellungen zu konfigurieren. .
Veröffentlicht am: 16-02-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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