GPDP verhängt 6.400 Euro Bußgeld gegen Tgroup s.r.l.

Italien: Ein Mitarbeiter eines von der Tgroup s.r.l. verwalteten Geschäftes hat bei der Vereinbarung zur Aktivierung einer SIM Karte einer Kundin versäumt zu prüfen, ob die Kundin Ihre Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten unterschrieben hatte. Es lag deshalb keine gültige Einwilligung vor, als es kurze Zeit später tatsächlich zur Aktivierung der Karte kam. Die Kundin legte eine Beschwerde aufgrund der Verarbeitung Ihrer Daten ohne ihre Einwilligung ein. .

Veröffentlicht am: 19-02-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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