APD verhängt 100.000 Euro Bußgeld gegen Telekommunikationsunternehmen

Belgien: Die belgische Datenschutzbehörde reagierte auf die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte bei einem Telekommunikationsunternehmen Verträge abgeschlossen, an denen das Unternehmen ungefragt Änderungen vornahm. Als Ursache dieser Änderungen wurde menschliches Versagen genannt.
Die Beschwerdeführerin bat den Anbieter daraufhin um weitere Informationen über die von ihr gesammelten Daten. Nachdem sie diese nicht bekam, verlangte sie eine Kontaktmöglichkeit des Datenschutzbeauftragten. Die Support-Mitarbeitenden gaben an, diese selbst nicht zu kennen, versicherten ihr aber, für die Auskunftserteilung sorgen zu wollen. Die beschwerdeführende Person setzte dem Unternehmen nach mehreren Erinnerungen eine Frist, nach Ablauf derer sie den Vorfall an die zuständige Behörde meldete. .

Veröffentlicht am: 23-08-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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