AZOP verhängt 286.121 Euro Bußgeld gegen Telekommunikationsunternehmen
Kroatien: Das vorliegende Bußgeld steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, die das Unternehmen der kroatischen Datenschutzbehörde gem. Art. 33 DSGVO gemeldet hatte. In der Pressemitteilung der Behörde wurde der Name des Bußgeldempfängers nicht öffentlich gemacht.
Cyberangreifern war es gelungen, auf die Daten von ca. 100.000 Personen zuzugreifen. Nach Auffassung der Behörde hatten unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen aufseiten des Telekommunikationsdienstleisters zu dem Vorfall beigetragen. Die Defizite betrafen u.a. die Zugangsbeschränkung, sowie die Überwachung, Meldung und Beantwortung von Sicherheitsvorfällen.
Bei der Bemessung der Bußgeldhöhe hatte die Behörde erschwerend berücksichtigt, dass es sich beim Bußgeldempfänger um einen führenden Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen in Kroatien handelte. Gerade aufgrund des enormen Umfangs verarbeiteter personenbezogener Daten sowie des Risikos für die Betroffenen wären von diesem adäquate Sicherheitsmaßnahmen zu erwarten gewesen. .
Veröffentlicht am: 21-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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