GBA verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Telekommunikationsunternehmen

Belgien: Ein Betroffener reichte Beschwerde bei der belgischen Datenschutzbehörde ein, da seine Telefonnummer vom Mobilfunkanbieter einer unautorisierten dritten Partei zugewiesen wurde, wodurch er den Zugriff auf sie verlor.
Da die SIM-Karte des Betroffenen deaktiviert war, hätte der Dritte im Zeitraum zwischen dem 16. und dem 19. September 2019 so auf verschiedene personenbezogene Daten desselbigen zugreifen können, wie etwa auf die Anrufhistorie, den Datenverkehr und mit der Nummer verbundene Accounts verschiedener Dienste (z.B. PayPal, WhatsApp und Facebook).
Des Weiteren hatte das Unternehmen weder die Datenschutzbehörde noch den Betroffenen über den Vorfall informiert – der Betroffene hatte von dem Vorfall erfahren, indem er seine eigene Nummer angerufen hatte.
Der Bußgeldempfänger hat seinen Sitz nicht in Belgien, sondern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Aufgrund dessen war der Durchführung der Ermittlung im Rahmen eines nationalen Verfahrens eine Beratung zwischen der belgischen Datenschutzbehörde und der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedsstaats vorausgegangen, in der erwogen wurde, ob der Verantwortliche als grenzübergreifend eingestuft werden sollte.
Nachdem das Unternehmen Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hatte, zog die Datenschutzbehörde ihren Bußgeldbescheid zurück und rollte das Verfahren neu auf. Im neuen Bußgeldbescheid vom 6. Juni 2022 wurde die ursprüngliche Bußgeldhöhe von 25.000 EUR auf 20.000 EUR herabgesenkt. Ebenso erkannte die Behörde nicht länger eine Verletzung des Art. 34 Abs. 1 DSGVO, die bei der ursprünglichen Untersuchung noch festgestellt wurde. .

Veröffentlicht am: 22-01-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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