ANSPDCP verhängt 6.000 Euro Bußgeld gegen Telekom România Communications SA

Rumänien: Ein Betroffener hatte bei der rumänischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht, da ihm via E-Mail Rechnungen und Nachrichten zugestellt worden waren, in denen er über Zahlungsrückstände einer anderen Person, eines Telekom-Kunden, informiert wurde.
Bei ihrer anschließenden Untersuchung stellte die Aufsichtsbehörde fest, dass Telekom România Communications SA irrtümlicherweise teils unrichtige Daten zum eigentlichen Adressaten der Rechnungen erhoben hatte, wodurch es zur unrechtmäßigen Weitergabe von dessen Daten an den Beschwerdeführer gekommen war. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen die Grundsätze der Richtigkeit sowie der Integrität und Vertraulichkeit. In diesem Zusammenhang sah die Behörde ebenso die Rechenschaftspflicht von Telekom România Communications verletzt.
Des Weiteren war der Bußgeldempfänger einer Aufforderung des Beschwerdeführers, seine Daten zu löschen, nicht ordnungsgemäß nachgekommen.
Das Bußgeld setzt sich anteilig zusammen aus 24.745 Leu (5.000 EUR) wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 lit. d und f DSGVO sowie Art. 5 Abs. 2 DSGVO und aus 4.949 Leu (1.000 EUR) wegen eines Verstoßes gegen Art. 17 DSGVO. .

Veröffentlicht am: 06-12-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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