AEPD verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen Telefónica Móviles España, S.A.U.

Spanien: Ein ehemaliger angestellter Telefonist des Telekommunikationsunternehmens hatte ohne Rechtgrundlage personenbezogene Daten eines Kunden ermittelt und mithilfe einer Portierung Eigentumsverhältnisse einer Telefonleitung geändert. Der Inhaber der Leitung hatte hierfür keine Einwilligung abgegeben. Auch lag der Portierung keine Vertragsbeziehung als Rechtsgrundlage zugrunde.
Erschwerend für die Zumessung des Bußgelds bewertete die Behörde, dass besonders sensible Identifikationsdaten von der unrechtmäßigen Verarbeitung betroffen waren und grob fahrlässig gehandelt wurde.
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Veröffentlicht am: 24-07-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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