AEPD verhängt 30.000 Euro Bußgeld gegen Telefónica Móviles España, S.A.U.
Spanien: Die spanische Aufsichtsbehörde ordnete Telefónica Móviles España an, innerhalb 10 Werktagen einem Betroffenen zu bestätigen, dass seine Rechte auf Auskunft und Löschung erfüllt werden oder zu begründen, warum ihm keine Auskunft erteilt und das Löschen verweigert wird.
Telefónica hat die Frist verstreichen lassen. .
Veröffentlicht am: 19-03-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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