AEPD verhängt 15.000 Euro Bußgeld gegen Telefónica de España, S.A.U.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde aufgrund von unerbetener E-Mail-Werbung Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen ein.
Der Beschwerdeführer war Kunde von Telefónica de España, S.A.U. und hatte den E-Mail-Newsletter des Unternehmens abonniert. Als er diesen wieder abbestellen wollte und der dafür in den Nachrichten enthaltene Link nicht funktioniert hatte, erklärte er dem Bußgeldempfänger via E-Mail seinen Widerspruch in weitere Werbemaßnahmen. Obwohl Telefónica de España ihm diesen bestätigt hatte, war der Versand nicht eingestellt worden. .
Veröffentlicht am: 17-11-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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