AEPD verhängt 55.000 Euro Bußgeld gegen Telefónica Móviles España, S.A.U.
Spanien: Der Telefondienstleister, Telefónica Móviles España, S.A.U., machte gegenüber der betroffenen Person Kosten aus dem Abschluss von drei Telefonverträgen geltend. Nach Ansicht des Verantwortlichen habe der Ex-Ehepartner diesen Vertrag im Namen der betroffenen Person abgeschlossen.
Jedoch liege es nach Auffassung der nationalen Datenschutzbehörde in der Verantwortung des Telefondienstleisters dies nachzuweisen. Dies gelang diesem nicht. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person seien für die Ausstellung von Rechnungen unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO verwendet worden. .
Veröffentlicht am: 24-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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