AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen Telefónica Móviles España, S.A.U.
Spanien: Auf dem Girokonto der betroffenen Person erschienen wiederkehrend Gebühren für Telefonleitungen, welche weder vertraglich vereinbart, noch autorisiert waren.
Nach Auffassung der nationalen Datenschutzbehörde wurden die personenbezogenen Daten der betroffenen Person für die Ausstellung von Rechnungen unter Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO verwendet. .
Veröffentlicht am: 24-07-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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