AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde reagierte auf die Meldung einer Privatperson, welche sich über den Abschluss eines Mobilfunkvertrags in ihrem Namen durch einen anderen beschwerte.
Die Behörde stellte fest, dass ein Unbekannter mithilfe des Namens sowie der Postanschrift, dem Geburtsdatum und der Kontonummer des Antragstellers einen Mobilfunkvertrag in seinem Namen abgeschlossen hatte. Der Vorfall war dem Antragsteller aufgefallen, nachdem Mahnschreiben für die unbezahlten Rechnungen eingegangen waren.
TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA hatte nach Ansicht der Behörde keineMechanismen zur Kontrolle und Überprüfung der Identität des Vertragspartners, und hatte den Kläger ebenfalls nicht nochmal persönlich um eine Bestätigung gebeten.
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Veröffentlicht am: 12-03-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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