AEPD verhängt 900.000 Euro Bußgeld gegen TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Vier Kunden hatten bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht. Anlass der Beschwerden waren die Ausstellung einer zweiten SIM-Karte sowie Online-Banking-Transaktionen, die die Beschwerdeführer nicht in Auftrag gegeben hatten.
Wie die Ermittlungen der Behörde ergaben, hatten betrügerische Dritte sich als die Betroffenen ausgegeben und bei TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U. eine Kopie von deren SIM-Karte beantragt. Nachdem ihnen diese ausgeliefert wurden, hatten die Betrüger die Karten zu verschiedenen Transaktionen und Vertragsabschlüssen zulasten der Betroffenen verwendet. Den Beschwerdeführern war so jeweils ein Schaden in vierstelliger Höhe entstanden.
Nach Auffassung der Behörde hatte TELEFÓNICA MÓVILES dabei die Identität der betrügerischen Antragsteller vor Ausstellung der SIM-Karten nicht ordnungsgemäß geprüft. Dies wertete die Behörde als einen Verstoß gegen den Grundsatz der Integrität und Vertraulichkeit. .
Veröffentlicht am: 02-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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