AEPD verhängt 45.000 Euro Bußgeld gegen TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Ein Betroffener reichte bei der spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Teekommunikationsunternehmen ein. Grund der Beschwerde war die unrechtmäßige Verwendung seiner Telefonnummer und seines Kundenprofils durch Mitarbeiter von TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U. zur Durchführung von Tests in Call-Centern und Filialen. Dies geschah, ohne dass dafür zuvor eine entsprechende Einwilligung vom Betroffenen eingeholt worden war. Als Folge der Tests erhielt der Beschwerdeführer eine Vielzahl unerbetener Anrufe und SMS.
Obwohl der Betroffene einer solchen Verwendung seiner Daten nochmals ausdrücklich widersprochen hatte und der Bußgeldempfänger daraufhin erklärte, sichergestellt zu haben, dass der Betroffene keine derartigen Anrufe mehr erhielt, dauerten die Anrufe weiter an.
Wegen fristgemäßer Zahlung und Schuldeingeständnis wurde die Bußgeldhöhe von ursprünglich 75.000 EUR um je 20% auf 45.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 20-07-2021
Quelle von dsgvo-portal.de