AEPD verhängt 45.000 Euro Bußgeld gegen TELEFÓNICA MÓVILES ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Der betroffene Kunde gab an, seit dem Jahr 2015 regelmäßig Anrufe sowie zahlreiche SMS-Nachrichten von Movistar, einem Unternehmen der Telefonica Moviles Espana, zu erhalten. Sowohl aus dem Verlauf der Nachrichten, als auch aus dem Schriftverkehr geht hervor, dass der Betroffene das Unternehmen mehrfach auf den Fehler aufmerksam gemacht hatte und Unterlassung forderte. Ursache für die über 500 Telefonanrufe war ein Fehler des Unternehmens. Dieses hatte die Telefonleitung des Kunden versehentlich als Übungsleitung zur Schulung von Mitarbeitern genutzt.
Trotz angeblich getroffener Maßnahmen konnte Moviles allerdings keinen effektiven Schutz vor der unerwünschten Kontaktaufnahme herstellen. Diese auf Dauer durchgeführte und unerlaubte Verarbeitung personenbezogener Daten des Betroffenen ahndete die Behörde mit einem Bußgeld von 75.000 Euro, welches auf 45.000 Euro reduziert werden konnte. .
Veröffentlicht am: 02-09-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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