AEPD verhängt 45.000 Euro Bußgeld gegen TELEFÓNICA DE ESPAÑA, S.A.U.
Spanien: Ein Betroffener hatte Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbehörde gegen das Telekommunikationsunternehmen eingereicht. Die Beschwerde steht mit einer Dienstleistung im Zusammenhang, welche dem Betroffenen fälschlich in Rechnung gestellt wurde.
TELEFÓNICA DE ESPAÑA, S.A.U. hatte am 19. März 2019 seinen „Moviestar Fusion“-Service für den Betroffenen gebucht, ohne dass dieser einen Vertrag dafür abgeschlossen hatte. Nachdem der Beschwerdeführer entsprechend keine Zahlungen getätigt hatte, wurde der Service noch im selben Jahr storniert und ein Inkassounternehmen mit der Einholung vermeintlich ausstehender Forderungen beauftragt.
Wie die Datenschutzbehörde ausgehend hiervon feststellte, war weder die Datenverarbeitung für die Servicebuchung und Rechnungsstellung noch die Übermittlung der Kontaktdaten des Betroffenen an die Inkassoagentur rechtmäßig erfolgt.
Das ursprüngliche Bußgeld in Höhe von 75.000 EUR wurde wegen sofortiger Zahlung und Schuldanerkenntnis um je 20 % auf 45.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 26-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de