GPDP verhängt 7.000 Euro Bußgeld gegen TECNOMEDICAL S.r.l.
Italien: Ein Betroffener reichte Beschwerde bei der italienischen Datenschutzbehörde gegen die Gesundheitseinrichtung ein, nachdem diese seine Auskunftsanfrage nicht ordnungsgemäß beantwortet hatte.
Dem Betroffenen waren in den Jahren 2008 und 2009 bei TECNOMEDICAL S.r.l. im Rahmen einer zahnchirurgischen Behandlung Implantate eingesetzt worden. Vor diesem Hintergrund hatte er vom Bußgeldempfänger eine vollständige Kopie seiner Patientenakte sowie aller anderen damit zusammenhängenden Unterlagen angefordert. Die von der Klinik erteilte Auskunft war dabei unvollständig und erfolgte nicht fristgemäß. .
Veröffentlicht am: 26-05-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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