GPDP verhängt 20.000 Euro Bußgeld gegen Technical Hunter s.r.l.

Italien: Die italienische Datenschutzbehörde hat gegen ein Personalvermittlungsunternehmen ein Bußgeld aufgrund eines Verstoßes gegen nationales Datenschutzrecht verhängt. Das Unternehmen hatte Daten sensibler Kategorien unerlaubt verarbeitet, indem diese in der unternehmenseigenen Datenbank gespeichert wurden sowie an Dritte weitergegeben wurden. Hierfür fehlten die notwendigen Einwilligungen für die Verarbeitung. Die Behörde ahndete den Verstoß mit einem Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro.
Das Urteil erging auf der Grundlage des Gesetzesdekrets Nr. 196 vom 30. Juni 2003 “Kodex zum Schutz personenbezogener Daten”. .

Veröffentlicht am: 04-03-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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