CNIL verhängt 75.000 Euro Bußgeld gegen TAGADAMEDIA

Frankreich: Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Untersuchung bei dem Datenbroker TAGADAMEDIA initiert. Das Unternehmen betreibt Webseiten zu Online-Wettbewerben und Produkttests. Die Daten von teilnehmenden Personen werden an Drittunternehmen weiterverkauft, welche diese zu Werbezwecken verwenden.
TAGADAMEDIA ließ die Webseitenbenutzer, welche an den angebotenen Wettbewerben oder Produkttests teilnehmen wollten, ein Formular mit ihren personenbezogenen Daten ausfüllen. Die CNIL deckte auf, dass die Interessenten keine freie, informierte und eindeutige Einwilligung zu dieser Weiterverwendung ihrer Daten abgeben konnten. Die Behörde kritisierte, dass die Schaltfläche zur Einwilligung hervorgehoben wurde, die zur Ablehnung nicht. Außerdem wurde die Erklärung bezüglich der Datenweitergabe in kleinerer Schrift und nur unvollständig in dem Formular angezeigt. Dadurch wurden Betroffene dazu verleitet, ihre Einwilligung zu geben.
Weiterhin kritisierte die CNIL, dass aus einem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten, welches zusammen mit einem weiteren Unternehmen geführt wurde, nicht ersichtlich wurde, welches Unternehmen der Datenverantwortliche war. .

Veröffentlicht am: 30-01-2024

Quelle von dsgvo-portal.de

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