NAIH verhängt 91.931 Euro Bußgeld gegen Sziget Kulturális Menedzser Iroda Zártkörűen Működő Részvénytársaság (Organisator des Festivals Sziget)
Ungarn: Das bis zu jenem Zeitpunkt höchste Bußgeld seit Inkrafttreten der DSGVO verhängte die ungarische Datenschutzbehörde gegen ein Festivalunternehmen namens Sziget Kulturális Menedzser Iroda Zártkörűen Működő Részvénytársaság. Die Höhe: 30.000.000 HUF, was ca. 92.000 EUR entspricht. Das Unternehmen veranstaltet eine Vielzahl von Kulturveranstaltungen, in Deutschland sicherlich am bekanntesten ist das Balaton Sound Festival.
Die Datenschutzbehörde monierte das Check-in-System der Festivalbetreiber und die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dem Check-in. So hatte der Festival-Organisator ein Check-In System implementiert, das neben einem Foto der Festivalbesucher auch zahlreiche Daten (u.a. Geburtsdatum) erfasste und auf Chips in Armbändern speicherte. So wollte der Festivalveranstalter dem Missbrauch des mehrfachen Zutritts zum Festivalgelände durch den Wechsel eines Armbandes unter mehreren Personen vorbeugen. Darüber hinaus diente dieses Verfahren, um Sicherheitsvorkehrungen vorzunehmen; schließlich waren mehrere Konzertveranstaltungen wie in Paris oder Manchester Ziel eines Terroranschlages.
Die Aufsichtsbehörde sah in dem Check-In-Verfahren des Veranstalters allerdings einen Verstoß gegenüber die DSGVO und wies das Unternehmen auf die zu beanstandenden einzelnen Punkte hin, die dem Regelwerk der Datenschutzgrundverordnung nicht entsprachen. Nachdem der Festivalveranstalter der Aufforderung zur Korrektur der missbräuchlichen Erfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten nicht nachkam, verhängte die Behörde das Bußgeld von 30 Mio. HUF.
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Veröffentlicht am: 27-09-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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