AEPD verhängt 70.000 Euro Bußgeld gegen SUPERCOR, S.A.
Spanien: Ehemalige Angestellte des Unternehmens legten eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ein, da sie aufgrund von Aufzeichnungen einer nicht offengelegten Videoüberwachungskamera aus dem Arbeitsverhältnis entlassen worden waren. Der Arbeitgeber gab als Kündigungsgrund an, dass die Angestellten Warenverlust verursacht hatten. Somit fände die Überwachung der Arbeiter zur Kontrolle dieser statt. SUPERCOR SA wies weiterhin nicht darauf hin, dass auch in einem als Pausenraum genutzten Bereich eine Videokamera installiert war. .
Veröffentlicht am: 16-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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