UODO verhängt 529 Euro Bußgeld gegen Sułkowicki Ośrodek Kultury

Polen: Die Behörde verhängte das Bußgeld gegen das Unternehmen, nachdem im Rahmen einer Beschwerde festgestellt wurde, dass es einen Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt hatte, ohne dessen Tätigkeit im Rahmen eines Vertrags über Auftragsverarbeitung zu regeln und ohne zu überprüfen, ob der Dienstleister adäquate Sicherheitsmaßnahmen getroffen hatte. .

Veröffentlicht am: 23-09-2022

Quelle von dsgvo-portal.de

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