GPDP verhängt 5.000 Euro Bußgeld gegen Studio Colli Aniene Verderocca S.r.l.
Italien: Ein Betroffener hatte bei der italienischen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen das Unternehmen eingereicht, da dieses unerbetene Werbeanrufe an ihn getätigt hatte und seinen Auskunfts- und Löschanfragen nicht nachgekommen war.
Nachdem der Beschwerdeführer mehrere unerbetene Werbeanrufe von Studio Colli Aniene Verderocca S.r.l. erhalten hatte, wandte er sich an das Unternehmen, um Auskunft über seine Daten zu erhalten und eine anschließende Löschung derselbigen zu erwirken. Auf beide Anfragen erhielt er jedoch keine Antwort.
Im Laufe der Ermittlungen hatte das Unternehmen erklärt, dass es zu den Anrufen an den Betroffenen aufgrund eines Fehlers gekommen war. Daneben gab es allerdings an, dass im Allgemeinen die Einwilligung von Betroffenen beim ersten Anruf eingeholt werde. Nach Ansicht der Behörde entbehrte eine solche Praxis einer Rechtsgrundlage. Die Behörde vertrat hierbei die Auffassung, dass Anrufe, die auf die Erteilung einer Einwilligung für Werbemaßnahmen abzielten, auch als kommerzielle Kommunikation zu werten sind und folglich selbst bereits des Vorliegens einer Einwilligung bedürfen. .
Veröffentlicht am: 31-03-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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