NAIH verhängt 15.111 Euro Bußgeld gegen Stadtverwaltung Kerepes
Ungarn: Die Stadtverwaltung von Kerepes hatte seit dem Jahr 2013 eine Videoüberwachungsanlage installiert. Ab 2017 wurde die Erforderlichkeit der Videoüberwachungsanlage seitens der Stadtverwaltung jedoch nicht mehr überprüft. Zudem lag kein Zweck für die Videoaufzeichnung vor. Nach Auffassung der ungarischen Aufsichtsbehörde stellte die Videoaufzeichnung keine verhältnismäßige Datenverarbeitung dar, da es sich bei einem kommunalen Gebäude um keinen Ort handle, an dem eine hohe Kriminalitätsrate zu erwarten sei. Zudem stellte die Behörde fest, dass die Stadtverwaltung die Datenverarbeitung auf das berechtigte Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stütze. Das berechtigte Interesse sei jedoch bei Behörden im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht anwendbar. Weiter habe die Stadtverwaltung zwar ein Piktogramm angebracht, jedoch auf die Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO verzichtet. Die ungarische Aufsichtsbehörde bestrafte diese Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von EUR 15.111. .
Veröffentlicht am: 10-12-2019
Quelle von dsgvo-portal.de
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