GPDP verhängt 10.000 Euro Bußgeld gegen Stadtverwaltung der Stadt Rom (Roma Capitale)
Italien: Die Stadt hatte auf ihrer Website ein Dokument veröffentlicht, das personenbezogene Daten eines neunjährigen Kindes sowie dessen Mutter enthielt. Aus dem Schreiben ließ sich entnehmen, dass die Mutter nicht für die Kantine bezahlt hatte. Beide Betroffenen waren obdachlos.
Die Stadt hatte die Veröffentlichung damit begründet, dass aufgrund der Obdachlosigkeit der Betroffenen von ihr keine Anschrift vorliege, an welche das Schreiben hätte verschickt werden können. Entsprechend erfolgte die Publikation auf der Website der Stadt, um die Mutter über ihre ausstehenden Schulden zu informieren.
Wie die italienische Datenschutzbehörde jedoch feststellte, entbehrte die Veröffentlichung des Dokuments einer Rechtsgrundlage und verletzte darüber hinaus die Grundsätze der Rechtmäßigkeit sowie der Datenminimierung. .
Veröffentlicht am: 19-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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