UODO verhängt 9.400 Euro Bußgeld gegen Stadtverwaltung Aleksandrów Kujawski

Polen: Die polnische Datenschutzbehörde UODO verhängte gegen die Stadt Aleksandrów Kujawski eine Geldbuße in Höhe von 40.000 polnischen Zloty, umgerechnet ca. 9.400 EUR. Der Grund: Die Stadtverwaltung hatte mit Dienstleistern, die persönliche Daten gepeichert und verarbeitet haben, keine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen.
Im konkreten Fall hat die Stadt Aleksandrów Kujawski die Einwohnermeldedaten auf einem externen Server eines Diensleisters gespeichert. Sowohl mit dem Anbieter der Server zur Speicherung von Daten als auch einer weiteren Firma, die die Software zur Datenverarbeitung bereitgestellt hatte, wurden keine Vereinbarungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten abgeschlossen. Dies sieht die DSGVO aber explizit vor. 
Darüber hinaus stellte die Behörde bei ihrer Prüfung weitere Mängel fest. So sind per Video aufgezeichnete und dokumentierte Stadtratssitzungen ausschließlich auf YouTube gespeichert. Eine Sicherungskopie wurde keine erstellt. Die Behörde sieht damit Grundsätze der Integrität und der Vertraulichkeit verletzt (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO) sowie der Grundsatz der Rechenschaftspflicht (Artikel 5 Absatz 2 der DSGVO).
Da sich Vertreter der Stadtverwaltung auf die Behördenvorwürfe hin nicht kooperativ gezeigt hatten und keine Zusammenarbeit gegeben war, sah die Behörde von einer Reduzierung der Geldbuße ab. Der Stadtverwaltung wurden 60 Tage Zeit eingeräumt, um die Verstöße zu beheben.  .

Veröffentlicht am: 31-10-2019

Quelle von dsgvo-portal.de

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