Persónuvernd verhängt 36.337 Euro Bußgeld gegen Stadt Reykjavík
Island: Das vorliegende Bußgeld steht mit dem nicht datenschutzkonformen Einsatz von Seesaw, einem Tool zum digitalen Lernen, an mindestens sechs Grundschulen der isländischen Hauptstadt Reykjavík im Zusammenhang.
Nach Auffassung der Behörde verfügte die Stadt über keine gültigen Einwilligungen für den Seesaw-Einsatz. Dies war dem Umstand geschuldet, dass der Zweck der Verarbeitung vom Bußgeldempfänger nicht hinreichend klar definiert worden war. In diesem Zusammenhang stellte die Behörde ebenso einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung fest. Die Stadt konnte weder die Notwendigkeit der Verarbeitung darlegen noch nachweisen, dass diese auf das für den Verarbeitungszweck notwendige Mindestmaß reduziert worden war.
Außerdem hatte der Bußgeldempfänger keine angemessenen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen implementiert, die angesichts des hohen Risikos, dass die in Seesaw hinterlegten Daten in die USA übermittelt und dort verarbeitet wurden, erforderlich gewesen wären.
Bei ihrer Entscheidung berücksichtigte die Behörde u.a. erschwerend, dass in den betroffenen Grundschulen sehr wahrscheinlich auch sensitive Daten der Kinder (z.B. das Feedback von Lehrern oder Angaben zu ihrer privaten Situation) über Seesaw verarbeitet worden waren. .
Veröffentlicht am: 09-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de