UODO verhängt 5.113 Euro Bußgeld gegen Staatsanwalt
Polen: Für ein Verfahren relevante Informationen, die Aufzeichnungen zu einem Scheidungsverfahren, waren auf einem USB-Stick gesichert. Das unerklärte Fehlen dieses Datenträgers wurde der Datenschutzbehörde gemeldet. Weder der USB-Stick noch die darauf enthaltene Datei waren verschlüsselt.
Im Rahmen der Untersuchung stellte die Behörde fest, dass der Anwalt keine dem Risiko angemessenen technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz der Daten implementiert hatte. .
Veröffentlicht am: 12-07-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
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