AZOP verhängt 380.000 Euro Bußgeld gegen Sportwettenanbieter
Kroatien: Nachdem bei der Datenschutzbehörde die Beschwerde eines Betroffenen einging, welcher von dem Unternehmen aufgefordert worden war eine zweiseitige Kopie seiner Bankkarte zur Verfügung zu stellen, begann die Behörde umfangreiche Untersuchungen anzustellen.
Dabei stellte sich heraus, dass der Sportwettenanbieter die personenbezogenen Daten diverser Kunden ohne eine gültige Rechtsgrundlage verarbeitet hatte. Um den gesetzlichen Verpflichtungen im Kampf gegen Geldwäsche nachzukommen, hatte ein Manager des Anbieters Kopien von den zur Auszahlung verwendeteten Bankkarten angefertigt und diese gespeichert.
Über die Hintergründe der Verarbeitung und die erfassten Daten hatte das Unternehmen die Kunden nicht ausreichend informiert. Auch hatte das Unternehmen es versäumt, bei der Implementierung eines Schnell-Bezahlsystems mit einer Visa-Bankkarte geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Das verantwortliche Unternehmen hatte außerdem keine technische Verschlüsselungsmaßnahme auf die in den Datenbanken des Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten der Kunden angewendet, und die Wirksamkeit technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nicht regelmäßig bewertet.
Da es sich bei Finanzdaten um eine sensible Kategorie personenbezogener Daten handelt, die je nach Kontext und Umfang der Verarbeitung ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person darstellen können, verhängte die Behörde ein verhältnismäßig hohes Bußgeld. .
Veröffentlicht am: 18-05-2023
Quelle von dsgvo-portal.de