AEPD verhängt 24.000 Euro Bußgeld gegen Sportium Apuestas Digital
Spanien: Die spanische Datenschutzbehörde untersuchte die Beschwerde einer Privatperson. Diese hatte bemerkt, dass ihre personenbezogenen Daten verwendet worden waren, um Accounts auf Glücksspiel-Webseiten anzulegen, darunter auch das beklagte Unternehmen. Die Person wandte sich an Sportium, um die Löschung der entsprechenden Accounts und Daten zu beantragen. Außerdem stellte sie ein Auskuntfsersuchen an den Webseitenbetreiber.
Bis zum Beginn der Untersuchungen der AEPD hatte die klagende Person keine Antwort von Sportium erhalten. Sportium reagierte auch auf die Nachfrage der Behörde erst verspätet.
Das Bußgeld setzt sich aus zwei Beträgen zusammen, je 20.000 EUR wg. Verletzung von Art. 15 DSGVO und 20.000 EUR wg. Verletzung von Art. 17 DSGVO. Durch freiwillige Zahlung und Anerkennung der Schuld wurde die Strafe von 40.000 EUR um jeweils 20 % auf 24.000 EUR reduziert. .
Veröffentlicht am: 03-04-2024
Quelle von dsgvo-portal.de
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