Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit verhängt 200 Euro Bußgeld gegen Sportgeschäftsmitarbeiter

Berlin: Der Mitarbeiter eines Sportgeschäftes nutzte die in Folge der Covid-19-Pandemie erlassene Verordnung zur Erhebung von Kontaktdaten, um eine Kundin wiederholt unerwünscht per E-Mail zu kontaktieren. So forderte er sie unter anderem zu einem Treffen auf. .

Veröffentlicht am: 08-06-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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