UOOU verhängt 1.461 Euro Bußgeld gegen Společnost inComputer s.r.o.
Tschechien: Die tschechische Datenschutzbehörde nahm Ermittlungen gegen das Unternehmen auf, nachdem bei ihr 14 Beschwerden wegen unerbetener E-Mail-Werbung eingegangen waren. Bis auf eine Person waren die Betroffenen bei Společnost inComputer s.r.o. nicht als Nutzer registriert.
Während der Untersuchung hatte der Bußgeldempfänger angegeben, dass die Beschwerdeführer die Werbung im Rahmen ihrer Teilnahme am Treueprogramm des Unternehmens erhielten. Dieses war nicht nur auf Kunden von Společnost inComputer s.r.o. beschränkt und stand allen Interessenten offen.
Wie die Behörde allerdings feststellte, waren die Anmeldungen vor der Einführung eines Double-Opt-In-Verfahrens erfolgt. Entsprechend war der Bußgeldempfänger nicht in der Lage nachzuweisen, dass er über gültige Einwilligungen der Betroffenen verfügte. Denn ohne Double-Opt-In hätten auch Dritte die E-Mail-Adressen der Betroffenen bei der Programmanmeldung hinterlegen können. .
Veröffentlicht am: 05-05-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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