CNIL verhängt 250.000 Euro Bußgeld gegen SPARTOO SAS

Frankreich: Spartoo, ein Versandhändler für Schuhe, betreibt in 13 EU-Ländern Online-Shops. Daher arbeitete die französische Aufsichtsbehörde CNIL mit den anderen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten in diesem Bußgeldverfahren zusammen.
Die Behörde stellte fest, dass SPARTOO sowohl bei Kunden- als auch Interessentendaten gegen die Grunsätze der Speicherminimierung und Speicherbegrenzung verstoßen hat. Das Unternehmen speicherte Daten zu mehr als 11 Mio. Kunden und mehr als 30 Mio. Interessenten. Von 26 Mio. der Interessenten gab seit dem 25. Mai 2015 jedoch keinerlei Aktivitäten. Fast 5,8 Mio. Kunden haben sich seit dem 25. Mai 2015 nicht mehr angemeldet.
Jedes Telefongespräch des Kundenservice wurde vollständig, angeblich für Schulungszwecke, aufgezeichnet. In Italien wurde neben der Ausweiskopie auch noch eine Kopie der Gesundheitskarte von Käufern verlangt. Bei telefonischen Bestellungen wurden auch Bankdaten für Schulungszwecke gespeichert.
Daneben verletzte der Händler seine Informationspflichten gemäß Art. 13 DSGVO. Als Rechtsgrundlage stütze er zudem sämtliche Verarbeitungen auf die Einwilligung.
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Veröffentlicht am: 05-08-2020

Quelle von dsgvo-portal.de

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