UODO verhängt 11.104 Euro Bußgeld gegen Spółdzielnia Mieszkaniowa

Polen: Der vorliegende Bußgeldbescheid steht mit einer Datenpanne im Zusammenhang, welche sich bei der Wohnungsbaugenosschenschaft ereignet hatte.
Im Rahmen einer Pressekonferenz zu einer Negativkampagne eines Mieters hatte der Vizepräsident des Vorstands der Wohnungsbaugenosschenschaft eine gegen den Mieter gerichtete Anzeige an die anwesenden Journalisten herausgegeben. Das Dokument enthielt mitunter den Namen, PESEL-Nummern (polnische Personenidentifikationsnummer) sowie die Adresse des Mieters.
Die polnische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld, weil die Wohnungsbaugenossenschaft ihr die Datenpanne nicht gemeldet und die Betroffenen nur unzureichend über den Vorfall informiert wurden. Der Bußgeldempfänger hatte von einer Meldung an die Behörde abgesehen, weil er das Risiko für die Betroffenen fälschlicherweise nur als durchschnittlich bewertet hatte. .

Veröffentlicht am: 04-04-2023

Quelle von dsgvo-portal.de

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