NAIH verhängt 1.357 Euro Bußgeld gegen SOS Leukémiás Gyermekekért Alapítvány
Ungarn: Bei dem Bußgeldempfänger handelt es sich um eine Stiftung für leukämiekranke Kinder. Die ungarische Datenschutzbehörde verhängte das Bußgeld aufgrund mehrerer Datenschutzverstöße im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Spenderdaten.
So hatte die Stiftung die Daten ehemaliger Spender ohne Rechtsgrundlage verarbeitet und war nicht in der Lage darzustellen, welche Daten sie in ihrer Datenbank gespeichert hatte und wann welche Daten gelöscht worden waren.
Des Weiteren hatte SOS Leukémiás Gyermekekért Alapítvány Spender teils widersprüchlich oder inkorrekt über die Verarbeitung ihrer Daten informiert und hatte auf eine Auskunftsanfrage nicht reagiert.
Im Laufe der Ermittlungen war der Bußgeldempfänger nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der von ihm durchgeführten Verarbeitung sowie der Nichtbeantwortung des Auskunftsersuchens nachzuweisen. Dies wertete die Behörde als eine Verletzung der Rechenschaftspflicht der Stiftung. .
Veröffentlicht am: 24-02-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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