GPDP verhängt 676.956 Euro Bußgeld gegen Sorgenia S.p.a.
Italien: Nach Beschwerden über unerwünschte Kontaktaufnahme im Namen des Unternehmens stellte die Datenschutzbehörde umfangreiche Untersuchungen an.
Eine der Telefonnummern, welche für die unerwünschte Kontaktierung von Betroffenen verwendet wurde, konnte von Sorgenia weder sich selbst noch einem Dritten, welcher im Auftrag des Unternehmens handelte, zugeordnet werden.
Es stellte sich heraus, dass das Unternehmen keine ausreichenden technische und organisatorische Maßnahmen anwendete, um die Einhaltung der DSGVO zu überprüfen. Sorgenia sei auch verantwortlich, Kontaktaufnahmen, die in ihrem Namen getätigt werden, entgegenzuwirken. Auch die Rückverfolgbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten sei nicht hinreichend gegeben. So muss sicher sein, dass Telefonnummern, die zu einem kommerziellen Zweck erworben wurden, auch tatsächlich aufgrund von vorliegenden Einwilligungen zu Werbeanrufen verwendbar sind.
Die fehlende fristgerechte Beantwortung eines Antrags auf Auskunft durch eine Privatperson sei derweil auf ein organisatorisches Problem zurückzuführen.
Dieses Verfahren steht im Kontext des verstärkten Vorgehens der italienischen Datenschutzbehörde gegen das weit verbreitete Problem von unerwünschten Werbeanrufen durch sog. “wildes” Telemarketing. .
Veröffentlicht am: 09-06-2023
Quelle von dsgvo-portal.de
Globeria Mannschaft
Die Globeria Mannschaft ist ein engagiertes Team von Technologie- und Datenschutzexperten, spezialisiert auf die neuesten Entwicklungen in der künstlichen Intelligenz und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit umfassender Erfahrung und Fachwissen bieten sie tiefgehende Analysen, praktische Ratschläge und strategische Empfehlungen, um Unternehmen und Einzelpersonen bei der Navigation durch die komplexen DSGVO-Bestimmungen zu unterstützen. Die Globeria Mannschaft hilft Unternehmen auch bei der Ernennung externer Datenschutzbeauftragter, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen.