APD verhängt 50.000 Euro Bußgeld gegen Social Media Betreiber
Belgien: Der beschuldigte Social Media Betreiber hat an Kontakte, die durch seine Nutzer hochgeladen wurden, Einladungen versandt. Die Aufsichtsbehörde bemängelt, dass hierfür keine Rechtsgrundlage existiert. Insbesondere sei keine Einwilligung der Betroffenen eingeholt worden. Eine Einwilligung der existierenden Benutzer für deren Kontakte sei nicht möglich. Weiterhin stellt die Aufsichtsbehörde fest, dass für die Einwilligung von registrierten Benutzern das Kästchen bereits angekreuzt war.
Da das soziale Netzwerk weltweit agiert, hat sich die belgische Aufsichtsbehörde in diesem Verfahren mit 23 internationalen Datenschutzaufsichtsbehörden beraten. .
Veröffentlicht am: 29-05-2020
Quelle von dsgvo-portal.de
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