AEPD verhängt 800 Euro Bußgeld gegen SMART ELECTRIC SOLUTIONS, S.L.
Spanien: Das Unternehmen hatte an der Außenfassade eines Gebäudes eine Videoüberwachungskameras im Einsatz, welche mitunter Teile des öffentlichen Raums erfasste. Die spanische Datenschutzbehörde erkannte darin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Datenminimierung.
Daneben stellte die Behörde eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten von SMART ELECTRIC SOLUTIONS, S.L. fest, da der Bußgeldempfänger keine Informationsschilder bzgl. der Videoüberwachung angebracht hatte.
Die Bußgeldhöhe setzt sich anteilig zusammen aus je 400 EUR aufgrund von Verstößen gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c und Art. 13 DSGVO. .
Veröffentlicht am: 15-07-2022
Quelle von dsgvo-portal.de
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