GPDP verhängt 3.296.326 Euro Bußgeld gegen Sky Italia S.r.l.
Italien: Das vorliegende Bußgeld ist das Ergebnis einer komplexen Untersuchung gegen den Pay-TV-Anbieter Sky Italia S.r.l. Die italienische Datenschutzbehörde hatte Ermittlungen aufgenommen, nachdem bei ihr eine Vielzahl von Beschwerden über unerbetene Anrufe eingegangen war. Die Anrufe wurden von Sky Italia sowie von beauftragten Callcentern getätigt und standen mit der Bewerbung von Sky-Produkten im Zusammenhang. Einige der Betroffenen hatten die Anrufe erhalten, obwohl sie zuvor der Verwendung ihrer Telefonnummer für Werbemaßnahmen ausdrücklich widersprochen hatten.
Sky Italia hatte die Kontaktdaten der Betroffenen von mehreren Unternehmen (z.B. Indicta S.rl.l, R&D Communication s.r.l. und Brands Up S.r.l.) bezogen, mit denen es entsprechende Werbeverträge geschlossen hatte. Die besagten Unternehmen kontaktierten ihre Kunden zunächst via SMS, stellten ihnen die Produktpalette von Sky vor und fragten, ob diese von Sky Italia kontaktiert werden möchten. Die Nummern von Kunden, welche dies bejahten, indem sie auf die SMS “OK” antworteten, wurden anschließend an Sky Italia übermittelt.
Wie die Behörde feststellte, war der Pay-TV-Anbieter hierbei fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Betroffenen mit ihren bei den Unternehmen erteilten Einwilligungen in die Weitergabe ihrer Daten auch in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken eingewilligt hatten. Dies war jedoch nicht der Fall, sodass die Werbeanrufe ohne gültige Einwilligungen der Betroffenen getätigt wurden. Die Behörde betonte, dass Sky Italia sich eine solche Einwilligung zu Beginn der Anrufe erst hätte einholen müssen, bevor es mit der Bewerbung seines Angebots fortfuhr.
Ebenso hatte der Bußgeldempfänger die von Betroffenen getätigten Werbewidersprüche nicht ordnungsgemäß erfasst und vor der Verwendung ihrer Telefonnummern für Werbeanrufe nicht geprüft, ob von ihnen ein solcher Widerspruch vorlag. Infolgedessen hatten mehrere Betroffene trotz ihres ausdrücklichen Widerspruchs Werbeanrufe erhalten.
Während der Anrufe waren die Betroffenen zudem nicht darüber informiert worden, woher Sky Italia ihre Daten bezogen hatte und wie es sie verarbeiten würde. Dies wertete die Datenschutzbehörde als eine Verletzung der Informationspflicht aufseiten von Sky Italia.
Des Weiteren hatte Sky Italia die Verarbeitungstätigkeit der Unternehmen, von denen es die Nummern bezog, nicht ordnungsgemäß in einem Vertrag über Auftragsverarbeitung geregelt. .
Veröffentlicht am: 20-10-2021
Quelle von dsgvo-portal.de
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