AZOP verhängt 0 Euro Bußgeld gegen Sicherheitsunternehmen

Kroatien: Ein Security-Mitarbeiter des Unternehmens hatte mit einem Mobiltelefon die Videoaufzeichnungen einer Sicherheitskamera, auf denen der Betroffene zu sehen war, gefilmt und mit einem unautorisierten Dritten geteilt. Danach hatten sich die Aufnahmen in sozialen Netzwerken und Medien verbreitet, woraufhin der Betroffene Beleidigungen und Spott ausgesetzt war. Dieser beschwerde sich bei der kroatischen Datenschutzaufsicht.
Die Datenschutzbehörde hatte im Rahmen ihrer Untersuchungen festgestellt, dass die Datenpanne durch mangelnde technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen auf Seiten des Beklagten ermöglicht wurde, da das Unternehmen ihren Mitarbeitern nicht verboten hatte, Aufzeichnungen vom Bildschirm des Videoüberwachungssystems anzufertigen. Weder vor noch nach dem Vorfall hatte der Bußgeldempfänger Schritte ergriffen, um solchen oder ähnlichen Vorfällen vorzubeugen.
Bei der Festsetzung der Bußgeldhöhe wurde neben dem langen Zeitraum von über zweieinhalb Jahren, in dem der Verantwortliche keine entsprechenden Maßnahmen implementiert hatte, ferner erschwerend berücksichtigt, dass das Unternehmen den Vorfall nicht von selbst gem. Art 33 DSGVO an die Datenschutzbehörde gemeldet hatte und dass insbesondere ein Sicherheitsunternehmen datenschutzkonform mit Videoaufzeichnungen umgehen sollte.
In der  Pressemitteilung der Aufsichtsbehörde wurde die Höhe des Bußgelds nicht angegeben. .

Veröffentlicht am: 24-02-2021

Quelle von dsgvo-portal.de

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